2020 |
Bis 3 Std. |
3 - 5 Std. |
Mehrstunde |
Vor-/Nach- |
---|---|---|---|---|
Gesamt-Saal |
1050€ |
1400€ |
260€ |
150€ |
Großer Saal |
770€ |
1100€ |
210€ |
120€ |
Kleiner Saal / Foyer |
420€ |
550€ |
145€ |
85€ |
Doppel-Gruppenr. |
110€ |
160€ |
35€ |
— |
Gruppenraum |
65€ |
100€ |
35€ |
— |
Gültig für private und gewerbliche Veranstaltungen.
Anmerkungen:
- Für Gruppenräume wird die volle Nutzungszeit (inkl. Vorbereitung) als Mietzeit berechnet. Für Familienfeiern in den Gruppenräumen wird nur die halbe Raummiete berechnet.
- Für die Säle gilt als Veranstaltungsdauer die Zeit ab Publikumseinlass; angefangene Stunden zählen voll. Als Vorbereitungszeit gelten die darüber hinausgehenden Einräum- bzw. Aufräumzeiten.
- Berechnet wird die angemeldete Anmietungszeit, auch wenn die Veranstaltung kürzer dauert. Verkürzungen der Zeit müssen bis 1 Woche vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.
- Dauert eine Veranstaltung bzw. die Vor-/Nachbereitungszeit länger als angemeldet, ohne dass dies mind. 1 Tag vorher mitgeteilt wurde, werden die entsprechenden Mehrstunden mit einem Aufschlag von 100 % berechnet.
- Erfolgt ein Einsatz von Ton- bzw. Lichttechnik, wird die Technikerstunde mit z.Zt. 33.- € pro Std. durch unsere Vertragsfirma berechnet. Näheres wird bei der Anmietung geregelt.
- Bei vom Veranstalter mitgebrachter Veranstaltungstechnik beträgt der Personalstundensatz für die vom Bürgerhaus Wilhelmsburg gestellte verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik gem. VStättVO z. Zt. € 40,--. Näheres dazu wird bei der Anmietung geregelt.
- Wird eine Bühnenausleuchtung durch Scheinwerfer des Bürgerhauses benötigt, wird ein Energiekostenzuschlag von 50.- € für bis zu 3 Std. Nutzung berechnet, für jede weitere angefangene Stunde 10.- €. Bei Stromabnahme für eine eigene Lichtanlage des Veranstalters verringert sich der Energiekostenzuschlag auf 40.- bzw. 10,- €.
- Für die Bereitstellung medientechnischer Geräte (Video, TV, Stereo-Anlage, Flip-Chart inkl. Papier, mobile Leinwand in den Seminarräumen, Metaplan-Wände sowie Stehtischen) werden 7.50 - € pro Gerät berechnet, für die Bereitstellung des Flügels bzw. des Klaviers 50.- €. Eine ggfls. erforderliche oder gewünschte Stimmung des Instruments geht zu Lasten des Veranstalters, darf aber nur durch einen von uns benannten Klavierstimmer erfolgen.
- Bei Saalveranstaltungen sind bei Abgabe der Garderobe entweder von jedem Gast 1,50 € zu entrichten, oder der Veranstalter zahlt den Einsatz der Garderobenkräfte (pro ca. 80-100 Besucher eine Kraft) zum Stundensatz von z.Zt. 16,50 €.
- Zu allen Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 19 % (bei nach § 5ff Körperschaftssteuergesetz als gemeinnützig anerkannten Organisationen: 7 %).
Stand 01.01.2020